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Waffenbesitzkarte: Voraussetzungen & Unterschiede (gelb, grün, rot)

Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist ein essentielles Dokument für jeden, der in Deutschland legal eine Waffe besitzen möchte. Abhängig von der Art der Waffe und dem Verwendungszweck gibt es verschiedene Arten von Waffenbesitzkarten: grün, gelb und rot. In diesem Ratgeber geben wir einen umfassenden Überblick über die verschiedenen WBK-Typen und die jeweiligen Voraussetzungen für ihren Erwerb.

Wichtig: Eine Waffenbesitzkarte ist kein Waffenschein. Ein Waffenschein ist eine völlig andere, waffenrechtliche Erlaubnis, die zum Führen und nicht zum Besitz einer Waffe befähigt. Gern wird diese Tatsache verwechselt oder eine Waffenbesitzkarte fälschlicherweise als Waffenschein bezeichnet.

Allgemeine Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte

Unabhängig vom Typ der Waffenbesitzkarte müssen Antragsteller bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen:

  1. Zuverlässigkeit: Personen, die Waffen oder Munition erwerben möchten, müssen zuverlässig sein. Dies bedeutet in der Regel, dass keine Vorstrafen vorliegen dürfen und keine Tatsachen bekannt sind, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Genannt werden können hier vorsätzliche Straftaten, fahrlässige Straftaten im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen und Munition, die Zugehörigkeit einer verfassungswidrigen Partei etc. Eine vollständige Liste findet sich im § 5 Zuverlässigkeit des Waffengesetz (WaffG).
  2. Persönliche Eignung: Antragsteller müssen die persönliche Eignung besitzen. Das bedeutet, dass sie geschäftsunfähig sind, keine Abhängigkeit von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln und keine psychischen Erkrankungen vorliegen. Personen unter 25 Jahren benötigen zusätzlich ein psychologisches Gutachten. Ausgenommen von diesem Eignungsgutachten sind Kleinkaliberwaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfb (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Geschossenergie höchstens 200 Joule beträgt oder bei Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner. Hierfür ist eine Antragstellung ab Vollendung des 18. Lebensjahrs möglich.
  3. Sachkunde: Der Nachweis der Sachkunde erfolgt durch eine Prüfung, die Kenntnisse im sicheren Umgang mit Waffen, Waffenrecht und Notwehr umfasst.
  4. Bedürfnis: Antragsteller müssen ein Bedürfnis nachweisen. Es muss also immer einen Grund für den Waffenbesitz geben. Etwa durch die Mitgliedschaft in einem Schützenverein / Sportschießen, durch die Jagdausübung oder das Sammeln von Waffen. Weitere Bedürfnisse, etwa die Tätigkeit als Waffensachverständiger, möchten wir an dieser Stelle nicht weiter behandeln.

WBK Grün: Waffenbesitzkarte für Sportschützen und Jäger

Die grüne WBK berechtigt zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition. Sie wird an Sportschützen ausgegeben, die ihre Bedürftigkeit durch ihre Mitgliedschaft in einem anerkannten Schützenverein nachweisen können. Jäger erhalten die grüne Waffenbesitzkarte für Kurzwaffen. Langwaffen und dazugehörige Munition erwirbt der Jäger mit seinem gültigen Jagdschein, lässt dann aber auch diese Waffen auf der grünen WBK eintragen.

WBK Gelb: Waffenbesitzkarte für Sportschützen

Die gelbe WBK ist speziell für Sportschützen gedacht. Sie erlaubt den Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen und bestimmten Arten von Kurzwaffen (Einzellader-Kurzwaffen wie die freie Pistole und mehrschüssige Vorderlader, wenn deren Konstruktionsjahr vor 1871 liegt) für den Schießsport. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, die mindestens 12 Monate bestehen muss.

WBK Rot: Waffenbesitzkarte für Waffensammler und -sachverständige

Die rote WBK ist für Waffensammler und -sachverständige vorgesehen. Dieser Karteninhaber kann eine unbegrenzte Anzahl von Waffen besitzen. Der Antragsteller für die „Sammler-WBK“ muss ein besonderes wissenschaftliches oder thematisches Sammlerinteresse zu einem bestimmten Thema / einer bestimmten Waffen- oder Munition-Kategorie glaubhaft machen können, das über das reine Interesse an Waffen hinausgeht. Für den Sachverständigen gelten abweichende Regelungen.

Zusammenfassung

Die Beantragung einer Waffenbesitzkarte in Deutschland ist ein streng regulierter Prozess, der die Sicherheit der Allgemeinheit gewährleisten soll. Jeder Typ der WBK hat spezifische Anforderungen und Berechtigungen, die sicherstellen, dass Waffen nur in die Hände von Personen gelangen, die zuverlässig und sachkundig genug sind, um mit ihnen verantwortungsvoll umzugehen. Wer eine Waffe besitzen möchte, muss sich daher intensiv mit den gesetzlichen Anforderungen auseinandersetzen und entsprechende Nachweise erbringen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr.

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