Was passiert, wenn man seinen Jagdschein nicht rechtzeitig verlängert? Worauf muss man achten? Was ist, wenn die Behörde die fristgerechte Verlängerung nicht rechtzeitig bearbeitet? Wir schaffen Klarheit.
Am 31. März endet traditionell das Jagdjahr und ein neues beginnt am 01. April. Auch der Jagdschein wird dann bzw. alle 3 Jahre zu dieser Zeit zur Verlängerung fällig. Wird der Jagdschein nicht rechtzeitig verlängert, gilt dieser als ungültig. Eine Übergangsfrist oder dergleichen gibt es nicht. Aus diesem Grund sollte man sich strikt und immer rechtzeitig an diesen Termin halten. Das bedeutet: Vor Ablauf der Frist muss der Antrag auf Verlängerung inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der Behörde vorliegen. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, schlägt am besten auch nicht wenige Tage vor Ablauf der Frist erst bei der Behörde auf.
Erfordrliche Unterlagen zur Jagdschein-Verlängerung
- Jagdschein
- ggf. aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Jagdschein nicht verlängert: Rechtliche Konsequenzen
Kommt man dieser Pflicht nicht nach, steht einiges auf dem Spiel: Immerhin ist der Jagdschein nicht nur die Grundlage für die Jagdausübung, sondern auch für den Besitz von Langwaffenmunition für diesen Zweck. Ist der Jagdschein bereits abgelaufen, ist man unter Umständen im illegalen Munitionsbesitz. Die Waffen stehen immerhin auf der Waffenbesitzkarte, stellt sich nur die Frage, ob auch der Munitionsstempel in der WBK gesetzt wurde. Keine Kleinigkeit also, sondern eine Straftat, die natürlich auch zum dauerhaften Verlust der Zuverlässigkeit führen kann. Einen Jagdschein, geschweige denn eine waffenrechtliche Erlaubnis, gibt es dann nicht mehr.
Gefahr für Jagdrevierpächter
Für Jagdrevierpächter gibt es ein zusätzliches Problem, da die Pacht an einen gültigen Jagdschein gebunden ist. Ist der Jagdschein weg, erlischt auch die Pacht, aber nicht für Verantwortung: Der Verpächter kann etwaige Kosten für die Suche eines neuen Pächters in Rechnung stellen.
Was tun, wenn es an der Behörde liegt?
Ihr habt euch korrekt verhalten und es scheitert an der Bearbeitungszeit der Behörden? Dann sollte es keine Probleme geben. Wir empfehlen, dass auf die Behörde zurückzuführende Verzögerungen schriftlich bestätigt oder zumindest festgehalten sind (z.B. durch E-Mail-Verkehr). Eine Jagdausübung oder ein jagdliches Schießtraining sollten in der Zeit ohne Jagdschein nicht erfolgen, da die Ausweispflicht bei einer Kontrolle weiterhin beim Waffenbesitzer liegt.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr.

