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Waffenschein oder Waffenbesitzkarte (WBK)? Unterschiede erklärt

In Deutschland unterscheidet man im Wesentlichen zwischen zwei waffenrechtlichen Erlaubnissen: Dem Waffenschein und der Waffenbesitzkarte. Doch was ist der Unterschied? Wann benötige ich eine Waffenbesitzkarte (WBK) und wann einen Waffenschein? Wir schaffen Klarheit.

Vor allen Dingen in der Presse wird in Hinblick auf waffenrechtliche Erlaubnisse durch die Nutzung falscher Begrifflichkeiten häufig für Verwirrung und Unbehagen gesorgt. So lautet eine Schlagzeile nicht selten, dass ein Krimineller einen Waffenschein besaß, als er seine Straftat verübt hat. Eine genauere Recherche zeigt dann schnell: dem war nicht so. Doch worin liegen nun eigentlich die Unterschiede?

Der Waffenschein

Der sogenannte Waffenschein ist eine waffenrechtliche Erlaubnis, die das Führen (Tragen) von Waffen außerhalb von Wohn- und Geschäftsräumen sowie befriedeten Besitztümern erlaubt. Man unterscheidet zwischen dem „großen“ Waffenschein, der das Führen von Schusswaffen erlaubt und dem kleinen Waffenschein, der das Führen von zugelassenen SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) erlaubt.

Während der kleine Waffenschein von jeder Person über 18 Jahren mit waffenrechtlicher Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung beantragt werden kann, muss man für den „großen“ Waffenschein zusätzlich ein Bedürfnis nachweisen. Vereinfacht gesagt, muss man glaubhaft darlegen, dass es zwingend notwendig ist, eine Waffe in der Öffentlichkeit zu führen. Für Privatpersonen ist es nahezu unmöglich, dieses Bedürfnis zu erbringen. Selbstverteidigung ist etwa kein anerkanntes Bedürfnis, zumindest nicht in den meisten Fällen. Sollte die eigene Person einer außergewöhnlichen Bedrohungssituation ausgesetzt sein, so gibt es die Chance auf einen Waffenschein, aber auch hier werden viele Faktoren überprüft. Sollte sich die Bedrohungssituation etwa anderweitig lösen lassen, wird einem ein Waffenschein nicht zugesprochen. Zu guter Letzt ist noch die Waffensachkunde erforderlich, wenn man einen Waffenschein möchte. Dabei handelt es sich um ein mehrtägiges Seminar mit abschließender Prüfung.

Ganz wichtig, wenngleich das eigentlich klar sein sollte: Ein Jäger oder Sportschütze besitzt keinen Waffenschein.

Die Waffenbesitzkarte

Die Waffenbesitzkarte, die fälschlicherweise immer wieder auch als Waffenschein bezeichnet wird, berechtigt den Erlaubnisinhaber zum Besitz von Waffen und Munition. Wie der Name dieser Erlaubnis bereits verrät. Zum Führen von Waffen in der Öffentlichkeit berechtigt die Waffenbesitzkarte nicht.

Wer zum Sportschießen eigene Feuerwaffen (oder Schusswaffen mit mehr als 7,5 Joule) und dazugehörige Munition besitzen möchte, muss eine Waffenbesitzkarte beantragen. Wer die Jagd ausüben möchte, benötigt den Jagdschein, der in der Regel ebenfalls mit einer Waffenbesitzkarte einhergeht. Waffenbesitzkarten gibt es drei verschiedene: Grün, Gelb und Rot. Die Unterschiede sowie die Voraussetzungen zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte haben wir in einem eigenen Artikel erläutert. Hier geht es um Artikel zu den Waffenbesitzkarten. Kurz und knapp: Auch hier benötigt der Antragsteller ein Bedürfnis (z.B. Sport), die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie die Waffensachkunde.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr.

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